Häufige Fragen
Was mache ich, wenn ich unsicher bin, ob diese Leistung passt?
Über „Individuell anfragen“ können Sie zunächst schildern, was Sie klären möchten. Wir stimmen ab, welche Leistung dafür geeignet ist. Die Anfrage ist kostenlos; eine fachliche Bewertung erfolgt im Rahmen der anschließend vereinbarten Leistung.
Erhalte ich ein Gutachten?
Nein. Die fachliche Ersteinschätzung nach Bildern dient der schnellen fachlichen Orientierung und Einordnung des eingereichten Falls. Ein Gutachten setzt eine weitergehende Prüfung und gesonderte Beauftragung voraus.
Bekomme ich in jedem Fall eine eindeutige Ja-/Nein-Antwort?
Nein. Eine eindeutige Bewertung ist nur möglich, wenn die von Ihnen eingereichten Informationen, Bilder und Unterlagen dafür fachlich ausreichen. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie eine Einordnung, welcher weitere Prüfweg sinnvoll ist. Auch die Empfehlung eines Ortstermins oder einer weitergehenden Untersuchung kann das fachlich richtige Ergebnis der Ersteinschätzung sein.
Wie schnell ist die Soforthilfe?
Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang Ihrer Unterlagen und Zahlung in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen per E-Mail.
Ist die Ersteinschätzung eine Beweissicherung?
Nein. Die fachliche Ersteinschätzung nach Bildern ersetzt keine gerichtliche oder außergerichtliche Beweissicherung. Wenn eine beweissichere Dokumentation erforderlich ist, muss dies gesondert besprochen und beauftragt werden.
Ist die Ersteinschätzung für ein gerichtliches Verfahren gedacht?
Nein. Die fachliche Ersteinschätzung nach Bildern ist für die außergerichtliche fachliche Orientierung gedacht. Für gerichtliche Verfahren, Beweissicherungen oder umfassende Privatgutachten sind in der Regel weitergehende Leistungen erforderlich.
Für welche Themen wird die Leistung besonders häufig genutzt?
Besonders häufig wird die fachliche Ersteinschätzung nach Bildern für Fenstermontagen, Türen, Nachbesserungen, Küchenmontagen, Arbeitsplatten, Möbel und sichtbare Ausführungsauffälligkeiten genutzt – beispielsweise um einzuschätzen, ob weiterer Prüfbedarf bestehen könnte.
Kann ich auch Küchenmontagen oder Arbeitsplatten einschätzen lassen?
Ja. Die Einschätzung eignet sich auch für Einbauküchen, Arbeitsplatten, Stoßfugen, Ausschnitte, Kanten, Spaltmaße, Fronten, Ausrichtung, Oberflächen und Montagequalität.
Warum muss im Buchungssystem ein Termin ausgewählt werden?
Das angezeigte Datum und die Uhrzeit dienen ausschließlich der technischen Zuordnung Ihrer Anfrage im Buchungssystem. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang Ihrer Unterlagen und Zahlung in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen per E-Mail.
Kann daraus später eine telefonische Besprechung entstehen?
Ja. Wenn sich während der Prüfung weiterer Klärungsbedarf ergibt, kann anschließend eine telefonische Ersteinschätzung oder ein Ortstermin sinnvoll sein.
Kann daraus später ein Ortstermin, Gutachten oder eine Beweissicherung entstehen?
Ja. Bei komplexeren Fragestellungen kann nach der ersten Einschätzung eine Vor-Ort-Besichtigung, eine Beweissicherung oder ein Gutachten sinnvoll sein. Dies müsste gesondert abgestimmt und beauftragt werden.
Was passiert bei sehr umfangreichen Unterlagen?
Die 99-€-Ersteinschätzung ist für typische private Fallkonstellationen und einen überschaubaren Sichtungsumfang gedacht. Bei sehr umfangreichen Unterlagen, großen Leistungsverzeichnissen, zahlreichen Nachträgen oder größeren Bauprojekten erfolgt eine kurze Rückmeldung zum sinnvollen weiteren Vorgehen; gegebenenfalls ist eine separate Beauftragung erforderlich.