Sachverständigenbüro Sudhoff
Leistungsbedingungen für Ersteinschätzungen und Vor-Ort-Termine
Diese Leistungsbedingungen gelten für die über diese Website angebotenen Stellungnahmen nach Bildern, telefonischen Ersteinschätzungen sowie Vor-Ort-Einschätzungen.
Die angebotenen Leistungen dienen der fachlichen Orientierung. Sie ersetzen kein Privatgutachten, kein Gerichtsgutachten, keine Beweissicherung, keine verbindliche Mängelfeststellung und keine Rechtsberatung. Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen beziehungsweise des vorgefundenen Zustands beim Ortstermin.
Geltungsbereich
Diese Leistungsbedingungen gelten für die über die Website des Sachverständigenbüros Sudhoff angebotenen digitalen Ersteinschätzungen, telefonischen Ersteinschätzungen sowie Vor-Ort-Einschätzungen.
Mit der Buchung einer Leistung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
Ziel der angebotenen Leistungen
Die angebotenen Leistungen dienen der fachlichen Orientierung und Einordnung eines konkreten Sachverhalts.
Viele Auftraggeber informieren sich bereits vorab über Suchmaschinen, Fachartikel, Foren, soziale Medien oder KI-Systeme. Solche Informationen können erste Anhaltspunkte liefern, ersetzen jedoch keine fachliche Bewertung des konkreten Einzelfalls.
Ziel der angebotenen Leistungen ist es, die vorhandenen Informationen fachlich einzuordnen, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und den geschilderten Sachverhalt aus handwerklicher und sachverständiger Sicht zu betrachten.
Viele Fragestellungen lassen sich nicht mit wenigen allgemeinen Hinweisen beantworten. Für eine sinnvolle Einschätzung ist regelmäßig eine Einarbeitung in den konkreten Sachverhalt, die Sichtung von Bildern, Unterlagen, Angeboten, Rechnungen oder Schriftverkehr sowie die fachliche Bewertung der individuellen Situation erforderlich.
Aus der Vielzahl der Anfragen und dem damit verbundenen Zeitaufwand ist eine solche individuelle Bearbeitung nicht mehr im Rahmen kostenloser Auskünfte möglich. Die angebotenen Leistungen schaffen die Möglichkeit, konkrete Fälle nachvollziehbar, strukturiert und mit dem erforderlichen fachlichen Aufwand zu betrachten und fachlich einzuordnen.
Die Leistungen sollen Auftraggebern helfen,
- mögliche Auffälligkeiten fachlich einzuordnen,
- technische Zusammenhänge besser zu verstehen,
- Gespräche mit Handwerkern, Herstellern oder anderen Beteiligten sachlich vorzubereiten,
- den weiteren Handlungsbedarf abzuschätzen,
- mögliche nächste Schritte zu erkennen,
- und zu entscheiden, ob weitergehende Leistungen sinnvoll erscheinen.
Die angebotenen Leistungen dienen ausdrücklich der Orientierung und Entscheidungsfindung. Sie ersetzen grundsätzlich keine umfassende Begutachtung, kein Privatgutachten, kein Gerichtsgutachten, keine Beweissicherung, keine verbindliche Mängelfeststellung und keine Rechtsberatung.
Stellungnahme nach Bildern
Leistungsumfang
Die Stellungnahme nach Bildern umfasst die Sichtung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen sowie eine kurze fachliche Einschätzung per E-Mail.
Die Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der übermittelten Informationen.
Insbesondere werden keine:
- Ortsbesichtigungen,
- Bauteilöffnungen,
- Messungen,
- Funktionsprüfungen,
- oder weitergehenden Untersuchungen durchgeführt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen nach vollständigem Eingang der Unterlagen und erfolgreichem Zahlungseingang.
Die Bearbeitungszeit stellt keine garantierte Frist dar.
Telefonische Ersteinschätzung
Leistungsumfang
Vor dem Termin werden die eingereichten Unterlagen gesichtet.
Im Rahmen des Telefontermins erfolgt eine persönliche Besprechung des Sachverhalts sowie eine fachliche Einschätzung der vorliegenden Informationen.
Ziel der Leistung ist die fachliche Orientierung und Einordnung der Situation auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und Informationen.
Die telefonische Ersteinschätzung ersetzt keine Begutachtung vor Ort.
Je nach Sachverhalt kann sich im Rahmen der Sichtung oder des Gesprächs ergeben, dass eine verlässliche fachliche Einordnung telefonisch nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wesentliche Informationen fehlen, verdeckte Bauteile betroffen sind, Messungen erforderlich erscheinen oder die Situation ohne Besichtigung vor Ort nicht sinnvoll bewertet werden kann.
In solchen Fällen besteht die Leistung in der fachlichen Einschätzung, dass eine telefonische Beurteilung nicht ausreichend möglich ist und gegebenenfalls eine Vor-Ort-Einschätzung oder eine weitergehende Begutachtung sinnvoll sein kann.
Vor-Ort-Einschätzung
Leistungsumfang
Die Vor-Ort-Einschätzung umfasst:
- persönliche Besichtigung vor Ort,
- fachliche Einschätzung des vorgefundenen Zustands,
- Fotodokumentation,
- Besprechung der wesentlichen Feststellungen,
- Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Eine kurze Dokumentation kann insbesondere aus Fotos, Stichpunkten oder einer kurzen Zusammenfassung der wesentlichen Feststellungen bestehen.
Die Vor-Ort-Einschätzung umfasst in der Regel einen Ortstermin von bis zu zwei Stunden.
Die Dauer stellt einen Orientierungswert dar und kann je nach Sachverhalt, Zugänglichkeit, Umfang der Fragestellung oder erforderlicher Besprechung vor Ort abweichen.
Darüber hinausgehender Zeitaufwand wird nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht Bestandteil der Leistung:
- Bauteilöffnungen,
- zerstörende Untersuchungen,
- umfangreiche Messreihen,
- Laboruntersuchungen,
- gutachterliche Ausarbeitungen,
- Beweissicherungen.
Objekte außerhalb der angebotenen Entfernungsbereiche können nach vorheriger Prüfung ebenfalls bearbeitet werden. Eventuelle Mehrkilometer oder zusätzlicher Aufwand werden vor der endgültigen Terminbestätigung transparent abgestimmt.
Terminreservierung
Die Buchung eines Vor-Ort-Termins stellt zunächst eine kostenpflichtige Terminreservierung dar.
Ein Anspruch auf Durchführung des gewählten Termins besteht erst nach Prüfung der Unterlagen, des Zahlungseingangs, des unterschrieben zurückgesendeten Auftragsformulars sowie ausdrücklicher Terminbestätigung durch das Sachverständigenbüro.
Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Rückfragen bestehen, erfolgt zunächst eine Kontaktaufnahme.
Termine und Terminänderungen
Gebuchte Vor-Ort-Termine können bei Bedarf nach vorheriger Abstimmung verschoben werden.
Kurzfristige Absagen, Terminänderungen oder fehlender Zugang zum Objekt können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Maßgeblich für die Durchführung eines Vor-Ort-Termins ist die ausdrückliche Terminbestätigung durch das Sachverständigenbüro.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt im Rahmen der Buchung, sämtliche ihm bekannten und für die Einschätzung relevanten Informationen und Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt zu haben.
Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm keine weiteren wesentlichen Informationen bekannt sind, die für die Einschätzung von Bedeutung sein könnten und bislang nicht mitgeteilt wurden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Angebote,
- Rechnungen,
- Verträge,
- Schriftverkehr,
- Fotos,
- technische Unterlagen,
- Pläne oder Detailzeichnungen,
- sonstige für den Sachverhalt relevante Dokumente.
Sollten nach der Buchung weitere relevante Unterlagen aufgefunden werden oder technische Probleme beim Upload bestanden haben, können diese grundsätzlich nachträglich per E-Mail an buchung@sv-sudhoff.de übermittelt werden.
Eine nachträgliche Übersendung sollte möglichst zeitnah erfolgen, damit die Unterlagen bei der Bearbeitung berücksichtigt werden können.
Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet übermittelte Informationen können die fachliche Bewertung beeinflussen oder zu weiterem Klärungsbedarf führen.
Grundlage der Einschätzung
Sämtliche Einschätzungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
Unvollständige, fehlerhafte oder später bekannt gewordene Informationen können zu einer abweichenden fachlichen Bewertung führen.
Eine Haftung für nicht erkennbare Umstände oder nicht übermittelte Informationen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Rechtsberatung
Die angebotenen Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar.
Rechtliche Bewertungen, Ansprüche, Fristen oder prozessuale Empfehlungen sind nicht Gegenstand der angebotenen Leistungen.
Kein Gutachten
Die angebotenen Leistungen stellen weder Privatgutachten noch Gerichtsgutachten dar.
Insbesondere handelt es sich nicht um:
- für gerichtliche Verfahren bestimmte Beweissicherungen,
- gerichtliche Gutachten,
- Schiedsgutachten,
- oder verbindliche Mängelfeststellungen.
Die angebotenen Leistungen dienen der ersten fachlichen Orientierung. Umfang, Prüftiefe und Dokumentation unterscheiden sich deutlich von einer gesondert beauftragten gutachterlichen Tätigkeit.
Sofern sich aus der Einschätzung weiterer Prüfbedarf ergibt, können zusätzliche Leistungen, beispielsweise schriftliche Stellungnahmen, Beweissicherungen oder Privatgutachten, gesondert beauftragt werden.
Keine Beweissicherung
Die angebotenen Ersteinschätzungen und Vor-Ort-Einschätzungen dienen der fachlichen Orientierung und Einordnung eines Sachverhalts. Sie ersetzen keine gerichtliche oder außergerichtliche Beweissicherung.
Soll eine Situation beweissicher dokumentiert oder für ein mögliches Gerichtsverfahren vorbereitet werden, kann hierfür eine gesonderte Beauftragung erforderlich sein.
Keine verbindliche Mängelfeststellung
Die Einschätzungen können Hinweise auf mögliche Mängel, Auffälligkeiten oder weiteren Prüfbedarf geben.
Eine verbindliche Mängelfeststellung erfolgt nur im Rahmen einer gesondert beauftragten weitergehenden Begutachtung.
Dokumente und Uploads
Der Auftraggeber ist berechtigt, Bilder, Dokumente und sonstige Unterlagen zur Bearbeitung hochzuladen.
Es dürfen ausschließlich Unterlagen übermittelt werden,
- die im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt stehen,
- deren Verwendung rechtlich zulässig ist,
- und die keine Rechte Dritter verletzen.
Die Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags verwendet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Zahlung
Die angebotenen Leistungen sind grundsätzlich vor Leistungserbringung zu bezahlen.
Bei Vor-Ort-Einschätzungen erfolgt die Zahlung als Vorschuss auf die beauftragte Leistung.
Bei Vor-Ort-Einschätzungen erfolgt vor der endgültigen Terminbestätigung zusätzlich eine Prüfung der Objektadresse, der eingereichten Unterlagen, des geschilderten Sachverhalts sowie des unterschrieben zurückgesendeten Auftragsformulars.
Die Rechnung wird nach erfolgreicher Buchung beziehungsweise Zahlung erstellt.
Die Buchung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben und der ausgewählten Leistung. Der Auftraggeber bestätigt mit der Buchung, die Leistungsbeschreibung, die Leistungsbedingungen sowie die Hinweise zum Leistungsumfang zur Kenntnis genommen zu haben.
Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen
Bei digitalen Dienstleistungen und individuell erbrachten Leistungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Der Auftraggeber stimmt im Rahmen der Buchung ausdrücklich zu, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden darf.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen.
Haftung
Die angebotenen Leistungen dienen der fachlichen Orientierung und basieren auf den jeweils verfügbaren Informationen.
Die Einschätzungen stellen keine Garantie für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels dar.
Eine Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Auftraggebers aufgrund der orientierenden Einschätzung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Unberührt bleiben Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Weiterführende Leistungen
Sofern sich im Rahmen der Ersteinschätzung weiterer Prüfbedarf ergibt, können zusätzliche Leistungen gesondert beauftragt werden.
Zusätzliche Leistungen können insbesondere sein:
- schriftliche Kurzstellungnahmen oder schriftliche fachliche Stellungnahmen,
- Privatgutachten,
- Beweissicherungen,
- weitergehende technische Untersuchungen,
- begleitende Ortstermine oder technische Besprechungen.
Umfang, Vergütung und Rahmenbedingungen weiterführender Leistungen werden vor einer Beauftragung individuell abgestimmt.
Stand
Stand: Juni 2026
Sachverständigenbüro Sebastian Sudhoff
Werl