Die meisten Fragestellungen und ausführlichen Problem und Schadensbeschreibungen lassen sich nicht am Telefon klären. Als Sachverständiger bin ich verpflichtet, die Schadensfälle persönlich in Augenschein zu nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, das eine Beratung in Rechtsfragen nicht erfolgt.
Die Unsicherheit, ob es sich überhaupt “lohnt”, einen Sachverständigen zu beauftragen, lassen sich meist in einer kostengünstigeren Erstberatung im Rahmen einer Objekt- Ortsbesichtigung klären. Hierbei erhalten sie eine primär mündliche Beurteilung, ob sich eine weitere Begutachtung mit schriftlicher Ausarbeitung – auch unter Berücksichtigung weiterer entstehender Kosten – lohnt.
Gern können Sie mir Ihre Fragestellungen vorab postalisch oder per eMail zu kommen lassen. Bei eiligen Angelegenheiten zur Beweissicherung oder der Wahrung von Fristen kann eine Kontaktaufnahme auch telefonisch erfolgen.
Sollte ich nicht direkt erreichbar sein, hinterlassen sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe dann zeitnah zurück.

Sachverständigenbüro Sebastian Sudhoff
Loher Weg 2
59457 Werl – Westönnen
Telefon: 02384/941111
eMail: mail@sv-sudhoff.de