Ausführung umstritten
Beide Seiten beurteilen dieselbe handwerkliche Ausführung unterschiedlich und möchten eine gemeinsame technische Einordnung.
Schiedsgutachten · Tischlerhandwerk · außergerichtliche Streitklärung
Wenn beide Seiten eine technische Streitfrage gemeinsam durch einen unabhängigen Sachverständigen klären lassen möchten, kann ein Schiedsgutachten eine strukturierte außergerichtliche Lösung sein.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk untersuche ich die gemeinsam festgelegten technischen Fragen neutral und nachvollziehbar. Grundlage sind der gemeinsame Auftrag, klar formulierte Fragestellungen, die verfügbaren Unterlagen und die Feststellungen beim Ortstermin.
Im Mittelpunkt steht nicht die Vertretung einer Partei, sondern eine fachliche Klärung, auf die sich beide Seiten vorab verständigt haben.
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Gemeinsame fachliche Klärung
Ein Schiedsgutachten kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer über eine technische Frage nicht einigen können, beide Seiten aber bereit sind, dieselbe sachverständige Person gemeinsam zu beauftragen.
Beide Seiten beurteilen dieselbe handwerkliche Ausführung unterschiedlich und möchten eine gemeinsame technische Einordnung.
Es besteht Einigkeit, dass etwas überprüft werden soll, aber nicht darüber, ob eine Nachbesserung ausreicht oder wie sie technisch aussehen müsste.
Die Parteien möchten zunächst versuchen, einen technischen Streitpunkt außergerichtlich und auf gemeinsamer Grundlage zu klären.
Von der Anfrage bis zum Gutachten
Entscheidend ist eine klare gemeinsame Grundlage. Je genauer die technischen Fragen vor Beginn festgelegt werden, desto zielgerichteter können Ortstermin und schriftliche Ausarbeitung erfolgen.
Beide Seiten erklären, dass sie eine gemeinsame sachverständige Klärung wünschen.
Die zu beantwortenden technischen Fragen werden eindeutig und möglichst wörtlich festgehalten.
Auftrag, Kostenrahmen, Kommunikation und verfügbare Unterlagen werden für beide Parteien transparent abgestimmt.
Das Bauteil wird untersucht, relevante Feststellungen werden dokumentiert und die vereinbarten Fragen technisch bearbeitet.
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dargestellt und auf die gemeinsam formulierten Fragen bezogen.
Typische Fragestellungen
Leistungen unterscheiden
Gemeinsame Beauftragung durch beide Seiten. Die technischen Fragen und die Rolle des Gutachtens werden vorab gemeinsam festgelegt.
Beauftragung durch eine einzelne Partei zur technischen Untersuchung, Dokumentation und fachlichen Einordnung eines Sachverhalts.
Beauftragung durch das Gericht. Maßgeblich sind Beweisbeschluss, Gerichtsakte und die vom Gericht gestellten Beweisfragen.
Praxisbericht auf Tischler-SV
Auf dem Fachportal Tischler-SV ist ein anonymisierter Praxisbericht veröffentlicht. Er zeigt, warum die gemeinsame Fragestellung so wichtig ist, wie ein Ortstermin ablaufen kann und weshalb ein Schiedsgutachten mehr ist als eine zweite Meinung einer einzelnen Partei.
Der Praxisbericht dient der allgemeinen fachlichen Einordnung und ersetzt keine Beratung zu einem konkreten Streitfall.
Vor der Beauftragung
Kosten und Umfang
Die Kosten eines Schiedsgutachtens hängen von Fragestellung, Anzahl und Art der Bauteile, Unterlagen, Ortstermin, erforderlichen Untersuchungen und dem Umfang der schriftlichen Ausarbeitung ab.
Nach Sichtung der Fragestellungen und vorhandenen Unterlagen kann der voraussichtliche Prüfungsumfang eingeordnet und ein Kostenrahmen abgestimmt werden.
Wann es passt
Gemeinsamer Auftrag
Wenn beide Seiten eine gemeinsame fachliche Klärung wünschen, können Sie die Fragestellung und vorhandenen Unterlagen zunächst über den Online-Einstieg übermitteln.
Bitte weisen Sie dabei darauf hin, dass ein Schiedsgutachten erwogen wird und nennen Sie – soweit bereits abgestimmt – beide Parteien sowie die technischen Fragen, die gemeinsam geklärt werden sollen.
Sachverständigenbüro Sudhoff
Tischlermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk
Technische Untersuchung und Bewertung von Fenstern, Türen, Küchen, Möbeln, Innenausbau und weiteren Arbeiten des Tischlerhandwerks.
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