Sachverständigenbüro Sudhoff
Leistungsbedingungen für Ersteinschätzungen und Vor-Ort-Termine
Diese Leistungsbedingungen gelten für die über diese Website angebotenen fachlichen Ersteinschätzungen nach Bildern, telefonischen Ersteinschätzungen sowie Vor-Ort-Einschätzungen.
Die angebotenen Leistungen dienen der fachlichen Orientierung. Sie ersetzen kein Privatgutachten, kein Gerichtsgutachten, keine Beweissicherung, keine verbindliche Mängelfeststellung und keine Rechtsberatung. Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen beziehungsweise des vorgefundenen Zustands beim Ortstermin.
Geltungsbereich
Diese Leistungsbedingungen gelten für die über die Website des Sachverständigenbüros Sudhoff angebotenen fachlichen Ersteinschätzungen nach Bildern, telefonischen Ersteinschätzungen sowie Vor-Ort-Einschätzungen.
Der Auftraggeber kann diese Bedingungen vor der Buchung beziehungsweise Beauftragung einsehen und bestätigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben.
Für regulär online gebuchte Vor-Ort-Einschätzungen werden insbesondere Objektadresse, Entfernungsstufe und der konkrete Buchungsumfang zusätzlich im Auftragsformular festgehalten.
Bei individuell angebotenen Vor-Ort-Einschätzungen ergeben sich insbesondere Leistungsumfang, vorgesehene Dauer, An- und Abfahrt, Vergütung und Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Angebot. Das zugehörige Auftragsformular nimmt auf dieses Angebot Bezug.
Ziel der angebotenen Leistungen
Die angebotenen Leistungen dienen der fachlichen Orientierung und Einordnung eines konkreten Sachverhalts.
Viele Auftraggeber informieren sich bereits vorab über Suchmaschinen, Fachartikel, Foren, soziale Medien oder KI-Systeme. Solche Informationen können erste Anhaltspunkte liefern, ersetzen jedoch keine fachliche Bewertung des konkreten Einzelfalls.
Ziel der angebotenen Leistungen ist es, die vorhandenen Informationen fachlich einzuordnen, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und den geschilderten Sachverhalt aus handwerklicher und sachverständiger Sicht zu betrachten.
Viele Fragestellungen lassen sich nicht mit wenigen allgemeinen Hinweisen beantworten. Für eine sinnvolle Einschätzung ist regelmäßig eine Einarbeitung in den konkreten Sachverhalt, die Sichtung von Bildern, Unterlagen, Angeboten, Rechnungen oder Schriftverkehr sowie die fachliche Bewertung der individuellen Situation erforderlich.
Aus der Vielzahl der Anfragen und dem damit verbundenen Zeitaufwand ist eine solche individuelle Bearbeitung nicht mehr im Rahmen kostenloser Auskünfte möglich. Die angebotenen Leistungen schaffen die Möglichkeit, konkrete Fälle nachvollziehbar, strukturiert und mit dem erforderlichen fachlichen Aufwand zu betrachten und fachlich einzuordnen.
Die Leistungen sollen Auftraggebern helfen,
- mögliche Auffälligkeiten fachlich einzuordnen,
- technische Zusammenhänge besser zu verstehen,
- Gespräche mit Handwerkern, Herstellern oder anderen Beteiligten sachlich vorzubereiten,
- den weiteren Handlungsbedarf abzuschätzen,
- mögliche nächste Schritte zu erkennen,
- und zu entscheiden, ob weitergehende Leistungen sinnvoll erscheinen.
Die angebotenen Leistungen dienen ausdrücklich der Orientierung und Entscheidungsfindung. Sie ersetzen grundsätzlich keine umfassende Begutachtung, kein Privatgutachten, kein Gerichtsgutachten, keine Beweissicherung, keine verbindliche Mängelfeststellung und keine Rechtsberatung.
Die direkt buchbaren Leistungen sind als fachliche Einstiegsleistungen für überschaubare und klar eingrenzbare Fragestellungen gedacht. Bei zahlreichen Bauteilen, größeren Bau- oder Bauträgerprojekten, mehreren Gewerken, umfangreichen Planungs- oder Vertragsunterlagen, Beweissicherungen oder bereits absehbarem Gutachtenbedarf sollte der erforderliche Prüfungsumfang vorab individuell abgestimmt und gegebenenfalls gesondert angeboten werden.
Fachliche Ersteinschätzung nach Bildern
Leistungsumfang
Die fachliche Ersteinschätzung nach Bildern umfasst die sachverständige Sichtung der vom Auftraggeber bereitgestellten Bilder und Unterlagen sowie eine kurze fachliche Einordnung per E-Mail.
Die Leistung ist als fachlicher Einstieg für überschaubare und klar eingrenzbare Fragestellungen gedacht. Sie beinhaltet keine garantierte abschließende Ja-/Nein-Bewertung.
Ist eine belastbare Beurteilung anhand der übermittelten Informationen fachlich nicht möglich, kann das Ergebnis der Ersteinschätzung auch darin bestehen, dass eine weitergehende Prüfung, beispielsweise bei einem Ortstermin, empfohlen wird.
Die Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der übermittelten Informationen.
Insbesondere werden keine:
- Ortsbesichtigungen,
- Bauteilöffnungen,
- Messungen,
- Funktionsprüfungen,
- oder weitergehenden Untersuchungen durchgeführt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen nach vollständigem Eingang der Unterlagen und erfolgreichem Zahlungseingang.
Die Bearbeitungszeit stellt keine garantierte Frist dar.
Telefonische Ersteinschätzung
Leistungsumfang
Vor dem Termin werden die eingereichten Unterlagen gesichtet.
Im Rahmen des Telefontermins erfolgt eine persönliche Besprechung des Sachverhalts sowie eine fachliche Einschätzung der vorliegenden Informationen.
Ziel der Leistung ist die fachliche Orientierung und Einordnung der Situation auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und Informationen.
Eine garantierte abschließende Ja-/Nein-Bewertung ist nicht Bestandteil der Leistung, wenn diese auf Grundlage der vorliegenden Informationen und ohne Prüfung vor Ort fachlich nicht belastbar möglich ist.
Die telefonische Ersteinschätzung ersetzt keine Begutachtung vor Ort.
Je nach Sachverhalt kann sich im Rahmen der Sichtung oder des Gesprächs ergeben, dass eine verlässliche fachliche Einordnung telefonisch nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wesentliche Informationen fehlen, verdeckte Bauteile betroffen sind, Messungen erforderlich erscheinen oder die Situation ohne Besichtigung vor Ort nicht sinnvoll bewertet werden kann.
In solchen Fällen besteht die Leistung in der fachlichen Einschätzung, dass eine telefonische Beurteilung nicht ausreichend möglich ist und gegebenenfalls eine Vor-Ort-Einschätzung oder eine weitergehende Begutachtung sinnvoll sein kann.
Vor-Ort-Einschätzung
Leistungsumfang
Die Vor-Ort-Einschätzung umfasst:
- persönliche Besichtigung vor Ort,
- fachliche Einschätzung der erkennbaren Umstände zur vereinbarten Fragestellung,
- mündliche Besprechung der wesentlichen Beobachtungen und möglicher nächster Schritte.
Falls erforderlich, ist eine kurze ergänzende sachliche Prüfung im Büro umfasst. Ein schriftlicher Bericht, ein Protokoll und eine Beweissicherung sind nicht Bestandteil der gebuchten Vor-Ort-Einschätzung.
Die Vor-Ort-Einschätzung umfasst einen Ortstermin von bis zu zwei Stunden sowie die An- und Abfahrt zum gebuchten Objekt innerhalb der ermittelten Entfernungsstufe.
Bei einer größeren Anzahl von Bauteilen wird vor Ort abgestimmt, welche Bereiche innerhalb der gebuchten Zeit betrachtet werden. Eine vollständige Einzelprüfung sämtlicher Bauteile ist nicht enthalten.
Die regulär online buchbare Vor-Ort-Einschätzung ist als fachliche Einstiegsleistung für überschaubare und klar eingrenzbare Fragestellungen gedacht.
Bei zahlreichen Bauteilen, größeren Bau- oder Bauträgerprojekten, mehreren Gewerken, umfangreichen Planungs- oder Vertragsunterlagen, Beweissicherungen oder bereits absehbarem Gutachtenbedarf wird der erforderliche Prüfungsumfang vorab individuell abgestimmt und gegebenenfalls gesondert angeboten.
Zeichnet sich vor Ort ab, dass für die vereinbarte Fragestellung mehr Zeit benötigt wird, besprechen wir dies vor der Verlängerung. Nur wenn der Auftraggeber der Fortsetzung zustimmt, wird die zusätzliche Zeit zum im Auftragsformular genannten Stundensatz je angefangene 15 Minuten berechnet.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht Bestandteil der Leistung:
- Bauteilöffnungen,
- zerstörende Untersuchungen,
- umfangreiche Messreihen,
- Laboruntersuchungen,
- gutachterliche Ausarbeitungen,
- Beweissicherungen.
Die Entfernungsstufe richtet sich nach der geprüften einfachen Pkw-Fahrstrecke ab dem Büro in Werl zur angegebenen Objektadresse. Weicht die tatsächliche Objektadresse von der bei der Onlinebuchung angegebenen Adresse ab, wird die Stufe erneut geprüft. Ein gegebenenfalls höherer Preis wird vor der endgültigen Terminbestätigung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Für online buchbare Entfernungsstufen wird der angezeigte Pauschalpreis im Buchungsvorgang bezahlt. Ist für die geprüfte Objektadresse keine direkte Buchung vorgesehen oder passt die reguläre Einstiegspauschale aufgrund des Umfangs der Aufgabenstellung nicht zur Anfrage, kann zunächst ohne Zahlung eine individuelle Anfrage gestellt werden. Nach Prüfung der Anfrage unterbreiten wir gegebenenfalls ein individuelles Angebot.
Terminreservierung
Bei einer regulären Vor-Ort-Buchung wird der angezeigte Pauschalpreis im Buchungsvorgang bezahlt. Die Auswahl eines Termins stellt zunächst eine Reservierung dar.
Die endgültige Terminbestätigung erfolgt erst nach Prüfung der Unterlagen, des Zahlungseingangs, der Objektadresse und des Sachverhalts sowie nach Eingang des unterschrieben zurückgesendeten Auftragsformulars durch das Sachverständigenbüro.
Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Rückfragen bestehen, erfolgt zunächst eine Kontaktaufnahme.
Termine und Terminänderungen
Gebuchte Vor-Ort-Termine können bei Bedarf nach vorheriger Abstimmung verschoben werden.
Kurzfristige Absagen, Terminänderungen oder fehlender Zugang zum Objekt können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Maßgeblich für die Durchführung eines Vor-Ort-Termins ist die ausdrückliche Terminbestätigung durch das Sachverständigenbüro.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gibt die ihm bekannten und für die Einschätzung relevanten Informationen nach bestem Wissen vollständig und richtig an und übermittelt die vorhandenen Unterlagen rechtzeitig vor der Leistungserbringung.
Bei Vor-Ort-Einschätzungen können Angaben und fehlende Unterlagen mit dem Auftragsformular ergänzt beziehungsweise vor der endgültigen Terminbestätigung nachgereicht werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Angebote,
- Rechnungen,
- Verträge,
- Schriftverkehr,
- Fotos,
- technische Unterlagen,
- Pläne oder Detailzeichnungen,
- sonstige für den Sachverhalt relevante Dokumente.
Sollten nach der Buchung weitere relevante Unterlagen aufgefunden werden oder technische Probleme beim Upload bestanden haben, können diese grundsätzlich nachträglich per E-Mail an buchung@sv-sudhoff.de übermittelt werden.
Eine nachträgliche Übersendung sollte möglichst zeitnah erfolgen, damit die Unterlagen bei der Bearbeitung berücksichtigt werden können.
Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet übermittelte Informationen können die fachliche Bewertung beeinflussen oder zu weiterem Klärungsbedarf führen.
Grundlage der Einschätzung
Sämtliche Einschätzungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
Unvollständige, fehlerhafte oder später bekannt gewordene Informationen können zu einer abweichenden fachlichen Bewertung führen.
Nicht erkennbare Umstände, verdeckte Sachverhalte oder nicht übermittelte Informationen können außerhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs liegen und die fachliche Einordnung beeinflussen.
Keine Rechtsberatung
Die angebotenen Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar.
Rechtliche Bewertungen, Ansprüche, Fristen oder prozessuale Empfehlungen sind nicht Gegenstand der angebotenen Leistungen.
Kein Gutachten
Die angebotenen Leistungen stellen weder Privatgutachten noch Gerichtsgutachten dar.
Insbesondere handelt es sich nicht um:
- für gerichtliche Verfahren bestimmte Beweissicherungen,
- gerichtliche Gutachten,
- Schiedsgutachten,
- oder verbindliche Mängelfeststellungen.
Die angebotenen Leistungen dienen der ersten fachlichen Orientierung. Umfang, Prüftiefe und Dokumentation unterscheiden sich deutlich von einer gesondert beauftragten gutachterlichen Tätigkeit.
Sofern sich aus der Einschätzung weiterer Prüfbedarf ergibt, können zusätzliche Leistungen, beispielsweise schriftliche Stellungnahmen, Beweissicherungen oder Privatgutachten, gesondert beauftragt werden.
Keine Beweissicherung
Die angebotenen Ersteinschätzungen und Vor-Ort-Einschätzungen dienen der fachlichen Orientierung und Einordnung eines Sachverhalts. Sie ersetzen keine gerichtliche oder außergerichtliche Beweissicherung.
Soll eine Situation beweissicher dokumentiert oder für ein mögliches Gerichtsverfahren vorbereitet werden, kann hierfür eine gesonderte Beauftragung erforderlich sein.
Keine verbindliche Mängelfeststellung
Die Einschätzungen können Hinweise auf mögliche Mängel, Auffälligkeiten oder weiteren Prüfbedarf geben.
Eine verbindliche Mängelfeststellung erfolgt nur im Rahmen einer gesondert beauftragten weitergehenden Begutachtung.
Dokumente und Uploads
Der Auftraggeber ist berechtigt, Bilder, Dokumente und sonstige Unterlagen zur Bearbeitung hochzuladen.
Es dürfen ausschließlich Unterlagen übermittelt werden,
- die im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt stehen,
- deren Verwendung rechtlich zulässig ist,
- und die keine Rechte Dritter verletzen.
Die Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags verwendet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Zahlung
Direkt buchbare Leistungen sind grundsätzlich vor Leistungserbringung zu bezahlen.
Bei regulären Vor-Ort-Buchungen wird der im Buchungsvorgang angezeigte Pauschalpreis online bezahlt. Eine individuelle Anfrage bei ungewöhnlich langer Fahrzeit oder einer umfangreicheren beziehungsweise komplexeren Aufgabenstellung ist zunächst ohne Zahlung möglich.
Bei individuell angebotenen Leistungen ergeben sich Fälligkeit und Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Angebot.
Bei Vor-Ort-Einschätzungen erfolgt vor der endgültigen Terminbestätigung zusätzlich eine Prüfung der Objektadresse, der eingereichten Unterlagen, des geschilderten Sachverhalts sowie des unterschrieben zurückgesendeten Auftragsformulars.
Die Rechnung wird nach erfolgreicher Buchung beziehungsweise entsprechend der im Angebot vereinbarten Zahlungsabwicklung erstellt.
Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben, der ausgewählten beziehungsweise angebotenen Leistung sowie der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber bestätigt, die Leistungsbeschreibung, die Leistungsbedingungen sowie die Hinweise zum Leistungsumfang zur Kenntnis genommen zu haben.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht und die gesonderte Widerrufsbelehrung. Für die jeweilige Dienstleistung gelten die gesetzlichen Widerrufsregelungen.
Soll mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Eine entsprechende Erklärung wird nicht allein durch die Buchung abgegeben.
Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei einem Widerruf nach Beginn der Dienstleistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen (§ 357a Abs. 2 BGB).
Haftung
Die angebotenen Leistungen dienen der fachlichen Orientierung und basieren auf den jeweils im vereinbarten Leistungsumfang verfügbaren beziehungsweise erkennbaren Informationen.
Die Einschätzungen stellen keine Garantie für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels dar.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Weiterführende Leistungen
Sofern sich im Rahmen einer Ersteinschätzung oder Vor-Ort-Einschätzung weiterer Prüfbedarf ergibt, können zusätzliche Leistungen gesondert beauftragt werden.
Zusätzliche Leistungen können insbesondere sein:
- schriftliche Stellungnahmen oder Protokolle,
- Privatgutachten,
- Beweissicherungen,
- weitergehende technische Untersuchungen,
- begleitende Ortstermine oder technische Besprechungen.
Umfang, Vergütung und Rahmenbedingungen weiterführender Leistungen werden vor einer Beauftragung individuell abgestimmt.
Stand
Stand: September 2026
Sachverständigenbüro Sebastian Sudhoff
Werl